Laut Schulleiterbrief vom 13.04.2022 vom Schulamt können für die an der Schule beschäftigten Personen sowie für Schüler und Schülerinnen bis auf weiteres freiwillige Testungen angeboten werden. Bei Schülerinnen und Schülern sind diese allerdings auf begründete Anlässe (Verdachtsfall, mögliche Erkrankung, Symptome) zu beschränken.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
M. Sachs (SL)
