Hygieneplan – Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb während der (COVID-19) Pandemie (Aktualisierung vom 30.08.2022)
Dieser Hygieneplan regelt das Vorgehen für alle Organisationsformen der Präsenzbeschulung.
| Was? Ggf. begrenzte Zeiträume? | Wann? Wo? Wer? … (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) | Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) | Womit? (hier bitte stets schulinterne Konkretisierung einfügen) | Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) |
| Persönliche Hygiene – Basis | ||||
| Händereinigung | nach Betreten des Schulgebäudesvor dem Zubereiten von Speisen, Essen nach dem Toilettengang nach Naseputzen,nach Husten oder Niesennach Kontakt mit Abfällen | mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreibenSeife abwaschen und gut abtrocknen mit Einmalhandtüchern (Papier o.ä.) abtrocknen Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern | Flüssigseife im Spender (Nutzung auch der Handwaschbecken in den Unterrichtsräumen) (verwendete Produkte an der Schule selbstständig ergänzen) | Beschäftigte in Schule Schüler/innen schulfremde Personen |
| Hygienische Händedesinfektion | nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl (z. B. bei Hilfestellung akut Erkrankter, Reinigung verunreinigter Flächen)nach Ablegen der Schutzhandschuhebei Bedarf | Handdesinfektionsmittel: entsprechend Gebrauchsanweisung anwenden,sollte erwachsenen Personen vorbehalten sein, in Grundschulen und Primarstufe der Förderschulen für Kinder unerreichbar aufbewahren ohne Kontakt zu biologischen Gefahrstoffen ist gründliches Händewaschen ausreichend | Virusinfektion: Desinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“ | Beschäftigte in Schule Schüler/innen |
| Niesetikette | Niesen und Husten | möglichst in Wegwerftuch niesen oder hustenist kein Taschentuch griffbereit, Armbeuge vor Mund und Nase halten größtmöglichen Abstand zum Gegenüber einhalten und sich abwenden | Wegwerftuch | Beschäftigte in Schule Schüler/innen |
| Persönliche Hygiene – medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) 1) | ||||
| Mund-Nasen-Bedeckung | alle Personen, auch Schulfremdealle Schularten (Schulgebäude / Schulgelände) | keine Pflicht zum Tragen von MNBaber Empfehlung, insbesondere, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann oderbei schulischem Infektionsgeschehen sowie bei tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren | MNB wird nicht mehr zur Verfügung gestellt | |
| Allgemeines zur Nutzung der Mund-Nasen-Bedeckung | bei Nutzung | sachgerechter Umgang unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.htmlbeim Tragen auf Tragepausen achten | Information an Beschäftigte zum Hinweisblatt „Hinweise zur Anwendung von Atemschutzmasken“, eingestellt im Schulportal, Rubrik COVID 19 | |
| Testung auf SARS-CoV-2 anlassbezogen, freiwillig | ||||
| Testung auf SARS-CoV-2 (Selbsttest) | Lehrkräfte/schulisches Personal Schüler/innen Testanlässe, s. SL- Schreiben vom 30.08.2022 | Testung auf freiwilliger Basis in der Schulenur bei begründeten Anlässen (Verdachtsfall, mögliche Erkrankung) | Selbsttests im Rahmen der schulischen Testung auf freiwilliger Basis werden durch Schule bereitgestelltBezug wie bisher über LaSuB | Schulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen |
| Unterweisung | vor Testdurchführung | Lehrkräfte/Beschäftigte und Schüler/innenggf. mit Hilfe der Gebrauchsanleitung oder eines Erklär-Videos | Schulleitung, Beschäftigte in Schule | |
| Testdurchführung | bei freiwilliger Testung an Schule | Testdurchführung entsprechend Gebrauchsanweisung Hinweis: gründliches Händewaschen ist ausreichendFlächendesinfektion vor dem Test ist nicht notwendigin der Regel nasaler AbstrichSpeichel- bzw. Spucktest – über LaSuB – (Gebrauchsanleitung) bei Vorliegen eines ärztlichen Attests möglich (keine ärztliche Diagnose erforderlich) im Ausnahmefall können andere Tests (mit CE-Kennzeichnung oder nach BfArM zugelassen) z. B. auch Spucktests genutzt werden (ohne Kostenübernahme durch LaSuB) Abstand, Lüftung, Hygieneregeln während der Testung einhalten (Raumtemperatur nicht unter 15°C)Lehrende: Test unter Aufsicht der Schulleiterin/des Schulleiters oder einer von ihr/ihm beauftragten Person Schüler: in Anwesenheit, ggf. Anleitung durch eine Lehrkraft Einmalhandschuhe bereithaltenbei Benetzung der Haut /der Augen mit Extraktionslösung, gründlich mit Wasser spülen, bei nachfolgend anhaltenden Beschwerden ärztliche Vorstellunghygienische Entsorgung des genutzten Testmaterials in Müllbeutel, nicht im normalen Abfallbehältergenutzte Oberflächen nach Test mit Flächendesinfektionsmittel reinigen (keine Sprühdesinfektion), Einmalhandschuhe tragen bei positivem Testergebnis: Absonderung der positiv getesteten Person; s. Absonderung | Entsorgung in Müllbeutel Flächendesinfektionsmittel („begrenzt viruzid“)Einmalhandschuhe | Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler/innen Schulträger |
| Zugang und Aufenthalt | ||||
| Betretungsverbot/ Aufenthaltsregelungen | Lehrkräfte, schulisches Personal und Schüler/innen, Schulfremdetäglich | Betretungs-/Aufenthaltsverbot: bei positivem Selbsttest oderbis Vorliegen Ergebnis PCR-Test odermit nachweislicher SARS-CoV-2-InfektionEmpfehlung: Bei mind. einem SARS-CoV-2-ähnlichem Symptom (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden, bei leichten Symptomen sollte vor dem Schulbesuch ein Selbsttest durchgeführt werden. | s. Infoblatt zur Absonderung in Sachsen Selbsttests werden nicht mehr zur Verfügung gestellt | Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen, schulfremde Personen |
| Absonderung: Umgang mit Corona-Infektionen an der Schule | Lehrkräfte, schulisches Personal, und Schüler/innentäglich | Absonderung der positiv getesteten PersonSchule stellt Schüler/in Nachweis über die positive Testung (als Voraussetzung für einen PCR-Test) ausAusreichung des Infoblattes zur Absonderung in Sachsenkeine weitere Absonderung von engen Kontaktpersonen oder symptomloser Schüler/innen weitere Regelung zur Absonderung in den Allgemeinverfügungen der Landkreise und Kreisfreien Städte beachten | Formular Testnachweis – Antigen-Test zur Eigenanwendung zum Nachweis von SARS-CoV-2 (Selbsttest) Infoblatt zur Absonderung in Sachsen, gültig ab 25.04.2022, aushändigen Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung und Absonderung in sächsischen Schulen und Kitas ab Schuljahr 2021/22, gültig ab 25.04.2022 | Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen, Personensorgeberech-tigte |
| Räume, Flure im Schulgebäude, Schulgelände | ||||
| Informationen zum Schutz vor Covid-19 im Schulgebäude | täglich | verständliche und altersgerechte Vermittlung der empfohlenen SchutzmaßnahmenInformationen auch für schulfremde Personen erkennbar machen | zu a) Hinweisschilder, Aushänge, Aushänge im Schulgebäude | Schulleitung |
| Lüftung in Unterrichtsräumen und weiteren genutzte Räume (Minimierung der Ansteckungsgefahr durch Aerosole und Tröpfchen) | mehrmals täglich regelmäßig | Stoß- und Querlüftung mittels (soweit technisch möglich) vollständig geöffneter Fenster und Türen:mindestens einmal während der Unterrichtsstunde, möglichst alle 20 Minuten (spätestens 30 Minuten nach Unterrichtsbeginn) für ca. 3 Minuten,alleiniges Kippen von Fenstern ist ggf. nicht ausreichend – ggf. Überprüfung mittels CO2-AmpelStoß- und Querlüftung sind nicht erforderlich, wenn Luftaustausch durch raumlufttechnische Anlage gesichert istRäume ohne Belüftungsmöglichkeit für Unterricht ausplanen (z.B. Fenster nicht zu öffnen, nicht funktionierende Lüftungsanlage)ggf. bei geeigneten Wetterbedingungen Unterricht im Freien gestalten (UV-Schutz beachten) | Beschäftigte in Schule | |
| Abstandsgebot | alle Personen | Empfehlung: wenn möglich Einhaltung des Abstandes von 1,5 m zu anderen Personen | ||
| Reinigung | ||||
| Regelmäßig genutzte Oberflächen, Gegenstände und Räume | täglich | gründliches Reinigen von regelmäßig genutzten Oberflächen, Gegenständen und Räumen | s. vorhandener Reinigungsplan | Reinigungsfirma, Schulträger, Schulleitung, Beschäftigte der Schule |
| Reinigung von Flächen | entsprechend dem Erfordernis | bei Verunreinigung von Flächen mit Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Einmalhandschuhen und einem mit Flächendesinfektionsmittel getränktem Einmaltuch (keine Sprühdesinfektion) | Schutzhandschuhe tragen Flächendesinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“ | |
| Pausen | ||||
| Speiseräume | täglich | Einhaltung der Hygieneregeln an Theke und Essensausgabe die Mensa gut lüften, im Sommer ggf. Speiseneinnahme auch im Freien | Schulleitung Beschäftigte der Schule Essensanbieter | |
| Personaleinsatz | ||||
| Risikogruppen / Schwangere | täglichnach Bedarf | Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, mit Hinweisen, dass trotz der Entwicklung des Infektionsgeschehens, neuer Erkenntnisse zum Ansteckungsrisiko sowie der Impfmöglichkeiten weiterhin ein erhöhtes Risiko besteht Einsatz von Zugehörigen einer Risikogruppe im Präsenzunterricht nur nach Rücksprache und auf freiwilliger Basisindividuelle Bewertung von Risikofaktoren für Risikogruppen bei Bedarf durch Betriebs- oder Hausarztkein Einsatz von schwangeren Beschäftigten im Präsenzunterricht | Schulleitung Beschäftigte der Schule, Betriebs- oder Hausarzt | |
| Erste Hilfe | ||||
| Erste Hilfe und Eigenschutz | täglichnach Bedarf | Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz zur Verfügung stellen (z. B. FFP2-Maske in den Verbandskästen) für Herz-Lungen-Wiederbelebung Beatmungsmaske/Beatmungstuch zur Verfügung stellenErsthelfer informieren | Schulleitung Schulträger Beschäftigte der Schule Ersthelfer Schüler/innen | |
| Unterweisungen | ||||
| Hygieneunterweisungen | Schüler: Schuljahresbeginnim weiteren Schuljahresverlauf anlassbezogen Lehrkräfte: mindestens einmal im Schuljahr | Belehrungen für Lehrende, nichtpädagogisches Personal, Schüler zu Hygienemaßnahmen der SchuleEltern über Hygienekonzept der Schule informieren | Muster-Unterweisungsunterlagen im Schulportal unter AManSys -> AManSys Unterweisungsunterlagen -> 12 Pandemie_SARSCoV-2_SL | Schulleitung Beschäftigte der Schule |
| weitere Corona-Schutzmaßnahmen | ||||
| Sächs. Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Landkreise, Kreisfreie Städte | weitergehende Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Einschränkungen sind zu beachten und umzusetzen | Schulleitung, Beschäftigte in Schule |
Quellen:
- Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung und Absonderung in sächsischen Schulen und Kitas ab Schuljahr 2021/22, gültig ab 25.04.2022
- Infoblatt zur Absonderung in Sachsen vom 25.04.2022
- Schulleiterschreiben vom 08.06.2022 Einsatz von Risikogruppen
- Schulleiterschreiben vom 23.06.2022 und 06.07.2022 Einsatz schwangerer Lehrkräfte
- Schulleiterschreiben vom 19.08.2022 Schuljahresvorbereitung 2022/23
- Schulleiterschreiben vom 30.08.2022 – Anlassbezogene freiwillige Corona-Schnelltests
1) Abkürzungen:
- medizinische MNB: medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte medizinische OP-Masken oder FFP-2-Masken ohne Ausatemventil, KN 95/N 95 oder Masken mit vergleichbaren Schutzstandard)
