Hygienekonzept

Hygieneplan – Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb während der (COVID-19) Pandemie  (Aktualisierung vom 30.08.2022)

Dieser Hygieneplan regelt das Vorgehen für alle Organisationsformen der Präsenzbeschulung.

Was? Ggf. begrenzte Zeiträume?Wann? Wo? Wer? … (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen)Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen)Womit? (hier bitte stets schulinterne Konkretisierung einfügen)Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen)
Persönliche Hygiene – Basis
Händereinigungnach Betreten des Schulgebäudesvor dem Zubereiten von Speisen, Essen nach dem Toilettengang nach Naseputzen,nach Husten oder Niesennach Kontakt mit Abfällenmindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreibenSeife abwaschen und gut abtrocknen mit Einmalhandtüchern (Papier o.ä.) abtrocknen Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern  Flüssigseife im Spender   (Nutzung auch der Handwaschbecken in den Unterrichtsräumen)   (verwendete Produkte an der Schule selbstständig ergänzen)Beschäftigte in Schule Schüler/innen schulfremde Personen
Hygienische Händedesinfektionnach Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl (z. B. bei Hilfestellung akut Erkrankter, Reinigung verunreinigter Flächen)nach Ablegen der Schutzhandschuhebei BedarfHanddesinfektionsmittel: entsprechend Gebrauchsanweisung anwenden,sollte erwachsenen Personen vorbehalten sein, in Grundschulen und Primarstufe der Förderschulen für Kinder unerreichbar aufbewahren   ohne Kontakt zu biologischen Gefahrstoffen ist gründliches Händewaschen ausreichendVirusinfektion: Desinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“    Beschäftigte in Schule Schüler/innen
NiesetiketteNiesen und Hustenmöglichst in Wegwerftuch niesen oder hustenist kein Taschentuch griffbereit, Armbeuge vor Mund und Nase halten größtmöglichen Abstand zum Gegenüber einhalten und sich abwendenWegwerftuchBeschäftigte in Schule Schüler/innen  
Persönliche Hygiene – medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) 1)
Mund-Nasen-Bedeckungalle Personen, auch Schulfremdealle Schularten (Schulgebäude / Schulgelände)keine Pflicht zum Tragen von MNBaber Empfehlung, insbesondere, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann oderbei schulischem Infektionsgeschehen sowie bei tätigkeitsspezifischen InfektionsgefahrenMNB wird nicht mehr zur Verfügung gestellt   
Allgemeines zur Nutzung der Mund-Nasen-Bedeckung  bei Nutzungsachgerechter Umgang unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.htmlbeim Tragen auf Tragepausen achtenInformation an Beschäftigte zum Hinweisblatt „Hinweise zur Anwendung von Atemschutzmasken“, eingestellt im Schulportal, Rubrik COVID 19 
Testung auf SARS-CoV-2 anlassbezogen, freiwillig
Testung auf
SARS-CoV-2 (Selbsttest)
Lehrkräfte/schulisches Personal Schüler/innen Testanlässe, s. SL- Schreiben vom 30.08.2022Testung auf freiwilliger Basis in der Schulenur bei begründeten Anlässen (Verdachtsfall, mögliche Erkrankung)Selbsttests im Rahmen der schulischen Testung auf freiwilliger Basis werden durch Schule bereitgestelltBezug wie bisher über LaSuBSchulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen
Unterweisungvor TestdurchführungLehrkräfte/Beschäftigte und Schüler/innenggf. mit Hilfe der Gebrauchsanleitung oder eines Erklär-Videos Schulleitung, Beschäftigte in Schule
Testdurchführungbei freiwilliger Testung an Schule  Testdurchführung entsprechend Gebrauchsanweisung Hinweis: gründliches Händewaschen ist ausreichendFlächendesinfektion vor dem Test ist nicht notwendigin der Regel nasaler AbstrichSpeichel- bzw. Spucktest – über LaSuB – (Gebrauchsanleitung) bei Vorliegen eines ärztlichen Attests möglich (keine ärztliche Diagnose erforderlich) im Ausnahmefall können andere Tests (mit CE-Kennzeichnung oder nach BfArM zugelassen) z. B. auch Spucktests genutzt werden (ohne Kostenübernahme durch LaSuB) Abstand, Lüftung, Hygieneregeln während der Testung einhalten (Raumtemperatur nicht unter 15°C)Lehrende: Test unter Aufsicht der Schulleiterin/des Schulleiters oder einer von ihr/ihm beauftragten Person Schüler: in Anwesenheit, ggf. Anleitung durch eine Lehrkraft Einmalhandschuhe bereithaltenbei Benetzung der Haut /der Augen mit Extraktionslösung, gründlich mit Wasser spülen, bei nachfolgend anhaltenden Beschwerden ärztliche Vorstellunghygienische Entsorgung des genutzten Testmaterials in Müllbeutel, nicht im normalen Abfallbehältergenutzte Oberflächen nach Test mit Flächendesinfektionsmittel reinigen (keine Sprühdesinfektion), Einmalhandschuhe tragen bei positivem Testergebnis: Absonderung der positiv getesteten Person; s. AbsonderungEntsorgung in Müllbeutel Flächendesinfektionsmittel („begrenzt viruzid“)Einmalhandschuhe              Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler/innen Schulträger
Zugang und Aufenthalt
Betretungsverbot/ AufenthaltsregelungenLehrkräfte, schulisches Personal und Schüler/innen, SchulfremdetäglichBetretungs-/Aufenthaltsverbot: bei positivem Selbsttest oderbis Vorliegen Ergebnis PCR-Test odermit nachweislicher SARS-CoV-2-InfektionEmpfehlung: Bei mind. einem SARS-CoV-2-ähnlichem Symptom (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden, bei leichten Symptomen sollte vor dem Schulbesuch ein Selbsttest durchgeführt werden.s. Infoblatt zur Absonderung in Sachsen       Selbsttests werden nicht mehr zur Verfügung gestelltSchulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen, schulfremde Personen
Absonderung: Umgang mit Corona-Infektionen an der Schule  Lehrkräfte, schulisches Personal, und Schüler/innentäglich  Absonderung der positiv getesteten PersonSchule stellt Schüler/in Nachweis über die positive Testung (als Voraussetzung für einen PCR-Test) ausAusreichung des Infoblattes zur Absonderung in Sachsenkeine weitere Absonderung von engen Kontaktpersonen oder symptomloser Schüler/innen weitere Regelung zur Absonderung in den Allgemeinverfügungen der Landkreise und Kreisfreien Städte beachtenFormular Testnachweis – Antigen-Test zur Eigenanwendung zum Nachweis von SARS-CoV-2 (Selbsttest) Infoblatt zur Absonderung in Sachsen, gültig ab 25.04.2022, aushändigen Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung und Absonderung in sächsischen Schulen und Kitas ab Schuljahr 2021/22, gültig ab 25.04.2022  Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen, Personensorgeberech-tigte
Räume, Flure im Schulgebäude, Schulgelände
Informationen zum Schutz vor Covid-19 im Schulgebäudetäglichverständliche und altersgerechte Vermittlung der empfohlenen SchutzmaßnahmenInformationen auch für schulfremde Personen erkennbar machenzu a) Hinweisschilder, Aushänge,             Informationsmaterial               zu b) Internetauftritt der Schule,
          Aushänge im Schulgebäude
Schulleitung
Lüftung in Unterrichtsräumen und weiteren genutzte Räume (Minimierung der Ansteckungsgefahr durch Aerosole und Tröpfchen)mehrmals täglich regelmäßig  Stoß- und Querlüftung mittels (soweit technisch möglich) vollständig geöffneter Fenster und Türen:mindestens einmal während der Unterrichtsstunde, möglichst alle 20 Minuten (spätestens 30 Minuten nach Unterrichtsbeginn) für ca. 3 Minuten,alleiniges Kippen von Fenstern ist ggf. nicht ausreichend – ggf. Überprüfung mittels CO2-AmpelStoß- und Querlüftung sind nicht erforderlich, wenn Luftaustausch durch raumlufttechnische Anlage gesichert istRäume ohne Belüftungsmöglichkeit für Unterricht ausplanen (z.B. Fenster nicht zu öffnen, nicht funktionierende Lüftungsanlage)ggf. bei geeigneten Wetterbedingungen Unterricht im Freien gestalten (UV-Schutz beachten) Beschäftigte in Schule
Abstandsgebotalle PersonenEmpfehlung: wenn möglich Einhaltung des Abstandes von 1,5 m zu anderen Personen  
Reinigung
Regelmäßig genutzte Oberflächen, Gegenstände und Räumetäglichgründliches Reinigen von regelmäßig genutzten Oberflächen, Gegenständen und Räumens. vorhandener Reinigungsplan    Reinigungsfirma, Schulträger, Schulleitung, Beschäftigte der Schule  
Reinigung von Flächenentsprechend dem Erfordernisbei Verunreinigung von Flächen mit Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Einmalhandschuhen und einem mit Flächendesinfektionsmittel getränktem Einmaltuch (keine Sprühdesinfektion)Schutzhandschuhe tragen   Flächendesinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“
Pausen
Speiseräume  täglich  Einhaltung der Hygieneregeln an Theke und Essensausgabe die Mensa gut lüften, im Sommer ggf.  Speiseneinnahme auch im Freien Schulleitung Beschäftigte der Schule Essensanbieter
Personaleinsatz
Risikogruppen / Schwangeretäglichnach Bedarf  Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, mit Hinweisen, dass trotz der Entwicklung des Infektionsgeschehens, neuer Erkenntnisse zum Ansteckungsrisiko sowie der Impfmöglichkeiten weiterhin ein erhöhtes Risiko besteht Einsatz von Zugehörigen einer Risikogruppe im Präsenzunterricht nur nach Rücksprache und auf freiwilliger Basisindividuelle Bewertung von Risikofaktoren für Risikogruppen bei Bedarf durch Betriebs- oder Hausarztkein Einsatz von schwangeren Beschäftigten im Präsenzunterrichtdies gilt ebenso für schwangere Schülerinnen Schulleitung Beschäftigte der Schule, Betriebs- oder Hausarzt
Erste Hilfe
Erste Hilfe und Eigenschutztäglichnach Bedarf  Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz zur Verfügung stellen (z. B. FFP2-Maske in den Verbandskästen) für Herz-Lungen-Wiederbelebung Beatmungsmaske/Beatmungstuch zur Verfügung stellenErsthelfer informieren Schulleitung Schulträger Beschäftigte der Schule Ersthelfer Schüler/innen  
Unterweisungen
Hygieneunterweisungen  Schüler: Schuljahresbeginnim weiteren Schuljahresverlauf anlassbezogen Lehrkräfte: mindestens einmal im Schuljahr  Belehrungen für Lehrende, nichtpädagogisches Personal, Schüler zu Hygienemaßnahmen der SchuleEltern über Hygienekonzept der Schule informierenMuster-Unterweisungsunterlagen im Schulportal unter AManSys -> AManSys Unterweisungsunterlagen -> 12 Pandemie_SARSCoV-2_SL    Schulleitung Beschäftigte der Schule  
weitere Corona-Schutzmaßnahmen
Sächs. Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Landkreise, Kreisfreie Städte weitergehende Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Einschränkungen sind zu beachten und umzusetzen Schulleitung, Beschäftigte in Schule

Quellen:

  1. Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung und Absonderung in sächsischen Schulen und Kitas ab Schuljahr 2021/22, gültig ab 25.04.2022
  2. Infoblatt zur Absonderung in Sachsen vom 25.04.2022
  3. Schulleiterschreiben vom 08.06.2022 Einsatz von Risikogruppen
  4. Schulleiterschreiben vom 23.06.2022 und 06.07.2022 Einsatz schwangerer Lehrkräfte
  5. Schulleiterschreiben vom 19.08.2022 Schuljahresvorbereitung 2022/23
  6. Schulleiterschreiben vom 30.08.2022 – Anlassbezogene freiwillige Corona-Schnelltests

1) Abkürzungen:  

  • medizinische MNB: medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte medizinische OP-Masken oder FFP-2-Masken ohne Ausatemventil, KN 95/N 95 oder Masken mit vergleichbaren Schutzstandard)